Die Hörfunkverbreitung über UKW soll ohne Unterbrechung über den 31.03.2018 hinaus unverändert fortgeführt werden. Darauf einigten sich die Beteiligten am runden Tisch der Landesmedienanstalten. Die Gespräche zwischen den Marktbeteiligten benötigten mehr Zeit, damit die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Ende geführt werden können.
Ziel des Runden Tisches war die Klärung offener Fragen, die durch den Verkauf der Infrastruktur im Markt entstanden sind. Der besondere zeitliche Druck entstand zum einen durch den mehrheitlich zum 1. April eintretenden Eigentumsübergang sowie die Ankündigung einzelner Investoren als Käufer der Antennen, für den Fall, dass die Vertragsverhandlungen bis dahin nicht abgeschlossen seien, die Übertragung an den betroffenen Standorten unterbrechen zu wollen.
Quelle: www.vprt.de