Gibt es den unbekannten Investor? Bleiben Antennen übrig und was passiert damit?
Der Sendernetzbetreiber UPLINK hat heute überraschend mitgeteilt, dass das Unternehmen aus der eAuktionder Media Broadcast aussteigt.
UPLINK hat die bis zum 15. Dezember 2017 laufende Auktion für UKW-Antennen der Media Broadcast GmbH (MB) am Donnerstag, dem 7. Dezember 2017 verlassen und dies der MB und den Regulierungsbehörden mitgeteilt. Auf Grund der bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen können wir unsere vielfältigen und guten Gründe für diesen Schritt zum jetzigen Zeitpunkt nicht offenlegen. Wir haben der MB aber angeboten, nach dem Ende der Auktion ein Kaufangebot für alle nicht verkauften Antennen zu unterbreiten. Weiterhin haben wir die MB aufgefordert, die Drohung eines Abbaus von Antennen zurückzunehmen um weiteren Schaden für den UKW-Markt zu vermeiden sowie die Protokolle der eAuktion zur Auswertung den Regulierungsbehörden und weiteren interessierten Stellen auszuhändigen.
Zur Bedeutung der Angelegenheit muss man sich den Prozess des Verkaufs der UKW-Infrastrukturen in Erinnerung rufen: In einem ersten Schritt hat die Media Broadcast die Infrastrukturen ihren Kunden angeboten, mit denen sie in Vertragsverhältnissen steht. Das waren die Senderbetreiber wie Divicon, Uplink, AMS und SBW sowie all diejenigen Sendeunternehmen, mit denen die MB einen Endkundenvertrag hat. Größter Einzelkunde ist die mbt in Bayern. Auch Medienanstalten gehören zu den MB-Kunden, meist für nicht-kommerziell Radios. Mit allen Beteiligten ist strengstes Stillschweigen vereinbart, so dass in der Branche lediglich Gerüchte, die dann auch noch widersprüchlich sind, wabern. Es ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls welche Kunden Antennen gekauft haben. Zwischen verhandeln, ernsthaft verhandeln und tatsächlich unterschreiben scheinen Differenzierungsgrade zu liegen, die in der Gerüchteküche nicht immer erkannt werden.
Die nicht in dieser ersten Phase verkauften Antennen sollten nach der Vorstellung der Media Broadcast in der zweiten Phase in einer eAuktion versteigt werden. Hier sollte sich jedermann – nach entsprechender Bonitätsprüfung – beteiligen können. Dafür gibt es eine entsprechende Plattform und die Versteigerungskonditionen wurden dem Vernehmen nach eine Woche vor dem Beginn Ende November 2018 veröffentlicht. Ein Antrag von Divicon beim Bundeskartellamt hiergegen scheiterte mit dem Hinweis des Amtes, dass der allgemeine Zivilweg offen stehe – wie der entsprechenden Presseberichterstattung zu entnehmen war. Die Divicon sah offenbar keine Chance für eine angemessene Preisbildung als Grundlage für Kaufentscheidungen.
Wenn UPLINK nun aus dem Verfahren aussteigt, wird dieser Senderbetreiber auch in dieser Stufe keine (weiteren) Antennen erwerben. Ob Uplink Antennen erworben hat, welche das sein mögen, ist – siehe oben – unbekannt. Das Ganze hat von außen gesehen einen ziemlich spieltheoretischen Ansatz. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass Uplink den Eindruck gewonnen hat, dass der große unbekannte Investor nicht mitsteigert. Da Uplink ebenso wie Divicon, über deren weiteres Verhalten nichts bekannt ist, zur Erfüllung der Verträge mit den Sendeunternehmen auf Antennen angewiesen ist – der Neubau des gesamten Netzes würde einige Zeit in Anspruch nehmen – müsste sich eine weitere, dritte Phase der Preisbildung anschließen, die von der Media Broadcast bislang nicht vorgesehen ist.
Die Media Broadcast hat angekündigt, alle nach der Versteigerung übrig bleibenden Antennen zu demontieren, so MB-Geschäftsführer Wolfgang Breuer am 22. September 2018 in einem Interview mit Radioszene:
Wenn die Sendeanlagen weder verkauft noch ersteigert wurden, werden wir sie abbauen. Es gibt dann keinen Vertrag mit einem Kunden und wir räumen den Standort. Eine regulatorische Verpflichtung, Antennenzugang bis 2019 gewähren zu müssen, besteht ganz eindeutig nicht.
Ob die Gesellschafter der Eigentümerin freenet, eine Aktiengesellschaft, das interessant finden, wenn keine (auch nicht geringe) Einnahmen mit den Antennen erzielt werden, dafür Ausgaben für den Rückbau (minus Schrottwert) anfallen, ist eine Spekulation. Wie sich die Politik – Länder und Medienanstalten – verhalten, wäre ein anderer Pol der Spekulation. Auf die damit verbundenen regulatorischen Implikationen hatte die APR aufmerksam gemacht.
Quelle: www.privatfunk.de