Der Beirat sorgt sich weiterhin um die Fortführung des UKW-Betriebs infolge des Verkaufs der UKW-Infrastrukturen durch das bisher marktführende Unternehmen und verweist insoweit auch auf seine Beschlussfassung in der Sitzung am 12. März 2018.
Der Verkauf könnte massive Auswirkungen auf den Infrastrukturwettbewerb und somit letztlich auch auf die Hörfunklandschaft in Deutschland haben. Insbesondere die letzten Wochen haben gezeigt, dass sich einige Marktakteure ihrer besonderen Verantwortung für die Belange des Rundfunks offenbar nicht bewusst, sondern stattdessen bereit sind, ihre ökonomischen Interessen kompromisslos auf dem Rücken der Hörerinnen und -hörer auszutragen. Insbesondere die in der letzten Zeit ausgesprochenen Abschaltandrohungen sind ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Rundfunks und nicht akzeptabel.
Der Beirat begrüßt und unterstützt, dass die Bundesnetzagentur prüft ob und ggf. wie insbesondere die Erwerber der Antennen einer telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung unterworfen werden könnten. Der Beirat bestärkt die Bundesnetzagentur darin, diese Verfahren zügig und konsequent fortzuführen. Er nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Bundesnetzagentur angekündigt hat, dass rechtzeitig vor dem 30. Juni – alle Entscheidungen vorliegen sollen.
Radio ist nicht ein beliebiges Wirtschaftsgut. Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Radio- bzw. UKW-Empfang ist auch für die Medienvielfalt und den Meinungspluralismus unbedingt notwendig. Deshalb appelliert der Beirat auch ausdrücklich an alle Akteure auf den UKW-Märkten, sich ihrer jeweiligen besonderen Verantwortung für den Rundfunk zu stellen. Sollten die Marktakteure nicht zu einvernehmlichen Lösungen kommen, muss die Regulierung und ggf. auch das Bundeskartellamt eingreifen.
Unabhängig davon regt der Beirat an zu prüfen, ob mit gesetzlichen Maßnahmen ein Weiterbetrieb der UKW-Antennen gewährleistet werden kann.
Der Beirat stellt zudem fest, dass die Ziele der flächendeckenden Rundfunkversorgung, der Wettbewerbsförderung sowie des Verbraucherschutzes nicht nur im Hinblick auf die aktuell noch wichtige UKW-Verbreitung sondern perspektivisch auch für den digitalen Rundfunk in vollem Umfang gewahrt und unterstützt werden müssen.
Quelle: www.bundesnetzagentur.de